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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Gesetz gilt für Unternehmen, die ihren Hauptsitz, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren Geschäftssitz in Deutschland haben und die in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, einschließlich der ins Ausland entsandten Arbeitnehmer. Sie erstreckt sich auch auf Unternehmen mit einer Zweigniederlassung nach §13d HGB in Deutschland und einer Stammbelegschaft von mindestens 3.000 Arbeitnehmern in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 gelten jeweils bereits 1.000 Beschäftigte als Schwellenwert. Leiharbeitnehmer mit einer Einsatzdauer von mehr als sechs Monaten werden bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl des entleihenden Unternehmens berücksichtigt. Bei verbundenen Unternehmen werden alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer der Konzernunternehmen in die Berechnung der Beschäftigtenzahl des Mutterunternehmens einbezogen, einschließlich der ins Ausland entsandten Arbeitnehmer.

Im Folgenden möchten wir Sie über die Details dieses Gesetzes informieren und Ihnen anschließend zeigen, wie wir Sie bei der Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen können. Unsere Lösungen sollen Ihnen helfen, die rechtlichen Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen und einen rechtssicheren Betrieb zu gewährleisten. Unseren spezialisierten Tools und Dienstleistungen bieten die Möglichkeit, wirksame Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmechanismen zu implementieren, um sicherzustellen, dass Ihre Geschäftspraktiken den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Implementierung von Best Practices und Prozessen, um Ihre Lieferketten nachhaltig zu gestalten und die mit dem Gesetz verbundenen potenziellen Risiken zu minimieren. Weiterhin stehen Innen unsere Experten zur Verfügung, um Ihre Geschäftsprozesse mit den gesetzlichen Anforderungen in Einklang zu bringen und sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Aspekte des Gesetzes einhalten.

Welche Sorgfaltspflichten sind zu erfüllen?

Menschenrechte

 

Verbot von

  • Kinderarbeit, Zwangsarbeit & Sklaverei
  • Ungleichbehandlung
  • Einschränkungen des Lebensraums

 

Einhaltung / Erhalt von

  • Pflichten des Arbeitsschutzes
  • Koalitionsfreiheit
  • Angemessenen Gehältern
  • Gesundheit (Essen, Trinken, Sanitär, etc.)
  • Sicherheitspersonal

Umwelt

 

Verbot der

  • Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten sowie das Verbot der Verwendung und Behandlung
  • Produktion und Verwendung von Chemikalien des Stockholmer Übereinkommens
  • Nicht umweltgerechten Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen oder der Ausfuhr sowie Einfuhr

Welche Lieferanten sind betroffen?

Lieferanten der Produktion oder Dienstleistung im eigenen Geschäftsbereich

 

Der unmittelbare Zulieferer

Ein Partner eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, dessen Zulieferungen für die Herstellung der Produkte des Unternehmens oder zur Erbringung und Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung notwendig sind.

 

Der mittelbare Zulieferer

Jedes Unternehmen, das kein unmittelbarer Zulieferer ist und dessen Zulieferungen für die Herstellung des Produktes des Unternehmens oder zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung notwendig sind.

Wo liegen Ihre Sorgfaltspflichten?

  1. Einrichtung eines Risikomanagements
  2. Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  3. Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  4. Abhilfemaßnahmen und Beschwerdeverfahren
  5. Abgabe einer Grundsatzerklärung
  6. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken
  7. Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  8. Einhaltung der Aufbewahrungspflicht (7 Jahre) und Veröffentlichung der relevanten Dokumente

Unser Serviceangebot

Das LkSG ist ein Gesetz, das sorgfältig beachtet werden muss, da Verstöße gegen die Vorschriften Ihren öffentlichen Ruf negativ beeinflussen können. Gemäß der Vorschriften müssen Sie Verstöße Ihrer Lieferanten und Ihre eigenen Maßnahmen sieben Jahre lang auf Ihrer Webseite veröffentlichen. Mit uns finden sie das richtige Vorgehen um Verstöße zu verhindern und Ihren Ruf zu schützen, denn Verfehlungen können Ihrem Unternehmen erheblich schaden.

Wir bieten Ihnen nicht nur maßgeschneiderte Lösungen, sondern auch eine nahtlose Integration mit anderen Systemen. Unsere flexiblen Produkte passen sich Ihren individuellen Anforderungen an und ermöglichen die effektive Nutzung verschiedener Technologien und Ansätze.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um zu erfahren, wie wir Sie bei der Umsetzung eines präventiven Risikomanagements unterstützen können. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung, um die Auswirkungen des LkSG zu minimieren und Ihr Unternehmen zu stärken.

 

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